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   OLG Schleswig, 06.08.2001 - 2 HEs 50/01   

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OLG Schleswig, 06.08.2001 - 2 HEs 50/01 (https://dejure.org/2001,20577)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.08.2001 - 2 HEs 50/01 (https://dejure.org/2001,20577)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. August 2001 - 2 HEs 50/01 (https://dejure.org/2001,20577)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 220 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 3 Ws 357/07

    Oberlandesgerichtliche Prüfung der einstweiligen Unterbringung eines

    Zwar ist die Anrechenbarkeit einer zuvor erfolgten einstweiligen Unterbringung in der umgekehrten Situation der oberlandesgerichtlichen Haftprüfung nach den §§ 121 Abs. 1, 122 Abs. 1 StPO - entgegen der ganz herrschenden Meinung (vgl. nur OLG Düsseldorf NStZ 1987, 475 mit zahlreichen weiteren Nachweisen) - vereinzelt noch mit dem Argument verneint worden, dass § 126a Abs. 2 StPO nicht auf die §§ 121 ff. StPO verweise (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1982, 297; OLG Schleswig NStZ 2002, 220; OLG München NStZ-RR 2003, 366).
  • OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 521/07

    Fristberechnung; Untersuchungshaft; Einstweilige Unterbringung; Zusammenrechnung

    Die zur alten Rechtslage teilweise vertretene Ansicht, dass bei der Berechnung der Fristen nach §§ 121, 122 StPO die Dauer einer einstweiligen Unterbringung außer Betracht bleibe (vgl. OLG München NStZ-RR 2003, 366, 367; OLG Nürnberg NStZ 1982, 297; OLG Schleswig NStZ 2002, 220; aA bereits zur alten Rechtslage: OLG Düsseldorf NStZ 1987, 475), ist durch die gesetzliche Neuregelung überholt.
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2003 - 79-IV-03
    Erst mit der Umwandlung des Unterbringungs- in einen Haftbefehl wurde, da nach nahezu einhelliger Ansicht die Dauer einer solchen Unterbringung jedenfalls bei kontinuierlichem Freiheitsentzug auf die Sechs-Monats-Frist anzurechnen ist (vgl. aus der Rechtsprechung: KG, JR 1976, 163; OLG Celle, NStZ 1991, 248; OLG Düsseldorf, MDR 1987, 430 und 1994, 192; OLG Hamburg, MDR 1976, 600; OLG Nürnberg, StV 1997, 537 [unter Aufgabe von OLG Nürnberg, MDR 1982, 953]; a.A. nur OLG Schleswig, MDR 1983, 70 und NStZ 2002, 220), die Aktenvorlage nach §§ 121, 122 Abs. 1 StPO erforderlich, gleichzeitig aber auch außergewöhnlich eilig.
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